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Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild besagt, dass jeder Mensch selber entscheiden darf, für was sein Bild verwendet wird und einer Veröffentlichung des Bildes widersprochen werden darf.
Wichtig: Bevor du z.B. ein Bild von dir und Freunden im Internet hochlädst oder bei WhatsApp, Snapchat oder sonst wo verschickst, musst du immer nachfragen, ob das für die Personen auf dem Foto in Ordnung ist. Wenn 100 Personen auf dem Foto sind, dann musst du auch alle 100 Personen fragen, solange die Gesichter erkennbar sind (z.B. durch Heranzoomen).
Sonderregelung: Wenn du in der Öffentlichkeit fotografierst, lässt es sich nicht vermeiden, dass auch fremde Menschen auf dem Bild sind, die du natürlich nicht fragen kannst. Wenn du beispielsweise in einem Fußballstadion oder vor einer Sehenswürdigkeit ein Foto machst, dann gelten die Menschen drum herum als „Beiwerk“. Sie müssen davon ausgehen, dass sie in der Öffentlichkeit fotografiert werden, deshalb ist eine Einwilligung nicht nötig. Aber das gilt natürlich nicht, wenn du gezielt einzelne Personen fotografierst.
Außerdem gibt es Sonderregelungen für Personen des öffentlichen Lebens, also für Prominente, denn die müssen wegen ihrer Berühmtheit auch davon ausgehen, dass die fotografiert werden und müssen nicht bei jedem Foto zustimmen.
Wenn du noch nicht 18 Jahre alt, also noch nicht volljährig bist, dann müssen deine Eltern entscheiden, ob deine Fotos veröffentlicht werden dürfen. Aber die letzte Entscheidung liegt natürlich immer bei dir! Wenn du nicht möchtest, dass Fotos von dir veröffentlicht werden, dann müssen sich deine Eltern daran halten.
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RFID-Chip
RFID steht für „radio-frequency identification“, also die Identifikation über elektromagnetische Wellen. Meist befindet sich ein RFID-Code in einem kleinen Chip, der von speziellen Geräten ausgelesen werden kann. Solche Chips sind sehr klein und werden überall im Alltag verwendet, z.B.
- in Geldscheinen, um Falschgeld zu erkennen,
- in verschiedenen Waren und Kleidungsstücken, um die Produktionswege zu überwachen und Diebstahl zu vermeiden (deshalb piept es z.B. wenn jemand etwas im Laden klaut),
- in Reisepässen, Personalausweisen, Kreditkarten und anderen auslesbaren Karten, um Personen zu identifizieren,
- oder auch um Tiere zu identifizieren, z.B. entlaufene Hunde (als Implantat im Körper).
Wichtig: Durch RFID-Chips ist es auch möglich Menschen zu überwachen und z.B. Bewegungsprofile zu erstellen. Denn viele Menschen tragen die RFID-Chips demnach in ihrer Geldbörse oder an anderen Stellen mit sich herum. Das ist ein Eingriff in die Privatsphäre!
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Roaming
„Roaming“ bedeutet übersetzt „herumwandern“, doch im Mobilfunk ist damit die Datenverbindung (telefonieren, Nachrichten schreiben, Internet nutzen) zwischen verschiedenen Ländern gemeint. Wenn du also im Ausland telefonieren oder das Internet nutzen möchtest, dann werden dir sogenannte „Roaming-Gebühren“ für die Nutzung fremder Mobilfunknetze berechnet. Du wirst in der Regel über eine SMS vom Netzbetreiber informiert, wenn an einer Landesgrenze das Mobilfunknetz wechselt. Darin steht auch, wie hoch die Roaming-Gebühren sind, die anfallen, wenn du das Netz nutzt.
Wichtig: Wenn du ins Ausland verreist, solltest du an deinem Gerät das Roaming in den Einstellungen ausschalten, damit du nicht versehentlich Gebühren zahlst, z.B. wenn du dich in öffentliche WLAN-Netze einwählst.
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Router
„Router“ bauen die Datenverbindung zwischen verschiedenen Geräten auf. Du kannst dir Router wie Postboten in verschiedenen Städten vorstellen: Wenn eine Verbindung von A nach B aufgebaut werden soll, dann landen die übertragenen Daten bei dem Postboten (Router), der diese dann auf die Empfänger im zuständigen Bereich aufteilt (auf die Geräte). Der Router arbeitet dabei mit IP-Adressen, die ihm genau sagen, wer die Daten sendet oder empfangen soll.