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Jugendmedienschutz
Das Wort „Jugendmedienschutz“ bedeutet den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Mediennutzung. Dieser ist gesetzlich geregelt und umfasst beispielsweise die Kennzeichnungspflicht von Filmen (siehe auch „FSK“) und Computerspielen (siehe auch „USK“) mit einer Altersfreigabe. Der Jugendmedienschutz orientiert sich dabei am Jugendschutzgesetz.
Um Kinder und Jugendliche vor gefährlichen oder beeinträchtigenden Inhalten im Internet zu schützen, können z.B. Filterprogramme/Jugendschutzfilter eingesetzt werden, die mit „Blacklists“ arbeiten. Auf diesen Listen stehen die Seiten, auf denen Kinder nicht surfen dürfen und werden dementsprechend gesperrt. Jugendschutzfilter gibt es nicht nur für den PC, sondern auch für Smartphones und Tablets.