Warum sind „smarte Spielzeuge“ vielleicht gar nicht so intelligent? Was bedeuten vernetzte Geräte im Kinderzimmer für die Privatsphäre der Kinder und der ganzen Familie? Wie steht es um den Schutz von Daten und der IT-Sicherheit? Und was sollte beim Kauf von smarten Spielzeugen beachtet werden?
Am 07.12.2023 durfte ich über diese und weitere Fragen im Rahmen eines Webinars sprechen. Das Webinar wurde aufgezeichnet und wird zukünftig auch online nachzuhören sein. Wer schon jetzt Fragen auf die oben genannten Antworten sucht, und vielleicht sogar vernetzte Spielzeuge zu Weihnachten verschenkt, kann viele Infos auch in meinem Mini-Buch nachlesen: „Smart Toys & Kindertracking-Apps – Das Geschäft mit den Sorgen der Eltern“.
Ein paar schnelle Tipps
Sprechende Puppen und Kuscheltiere, brüllende Dinosaurier, interaktive Bücher, Kinder-Tablets, ferngesteuerte Roboter und Drohnen, Kinder-Smartwatches… Darauf sollten Sie achten:
- Sie sollten sich in jedem Fall VOR dem Kauf, spätestens vor der Inbetriebnahme der Geräte, Gedanken darüber machen, was die Digitalisierung des Kinderzimmers bedeutet. Ja, auch der süße, weiche Plüschteddy wird an dieser Stelle zum Gerät.
- Prüfen Sie die Angaben des Herstellers (ggf. des Herstellers der Technik, die darin steckt) zur Datennutzung und Sicherheit, z.B. durch eine Suche im Netz. Überprüfen Sie auch, welche Spielzeuge die Bundesnetzagentur wegen mangelnder IT-Sicherheit aus dem Verkehr ziehen lässt und welche Spielzeuge in IT- und Warentests durchfallen.
- Achten Sie darauf, wo die Daten gespeichert werden: in einer Cloud, also auf Servern des Herstellers, oder lokal (auf dem Gerät selbst)? Fragen Sie sich, was der Hersteller womöglich von den Gesprächen im Kinderzimmer mitbekommt und entscheiden Sie, im Hinblick auf die Privatsphäre-Rechte Ihres Kindes, der Familie und Ihrer Besucher*innen, ob Sie diesen Eingriff zulassen möchten.
- Greifen Sie eher zu Spielzeugen aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum, die an strengere Datenschutzgesetze gebunden sind als andere Länder außerhalb des DSGVO-Geltungsbereichs.
- Achten Sie darauf, ob sich das Spielzeug mit dem Internet oder Bluetooth verbinden lässt. Und darauf, ob es eine begleitende App gibt, in der Einstellungen möglich sind. Unterbrechen Sie die Verbindung, mindestens, wenn das Spielzeug nicht im Einsatz ist.
- Prüfen Sie mit Sinn und Verstand, ob Funktionen und Features, wirklich sinnvoll sind. Braucht das Spielzeug wirklich ein Mikro oder eine Kamera? Wenn diese nicht nötig sind und sich auch nicht so leicht ausbauen lassen, dann kleben Sie diese ab.
- Legen Sie Zeiten und Räume fest, in denen das Spielzeug genutzt wird, um zu vermeiden, dass im worst case das ganze Familienleben mit aufgezeichnet wird.
- Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch, z.B. von einer Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO: Fragen Sie bei den Herstellern nach, welche Daten von Ihnen, bzw. Ihrem Kind, gespeichert sind.
Das Webinar war Teil des EU-Projekts #DigitaleVorbilder (https://digitale-vorbilder.eu). Es ist ein Gemeinschaftsprojekt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Kooperation mit dem Hamburger Bürgersender TIDE. Es wird durch das Programm „Citizens, Equality, Rights and Values“ (CERV) der Europäischen Union finanziert. Moderiert wurde die Veranstaltung von Tagesschau-Moderatorin Antje Kießler.